Kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen zu unseren Produkten, Dienstleistungen und Versandmethoden wünschen.
Patrick Messmer
Bachstrasse 10
8594 Güttingen, Schweiz
Telefon: 078 697 25 84
E-Mail: info@spizweg.ch
Unser Standort auf der Karte:
AGB-Rechte und Pflichten
Grundsatz
Als Auftragnehmer wahre ich die Interessen der Kunden und der ihr anvertrauten Tiere, nach bestem Wissen und Gewissen. Ich richte mich bei kundenbezogenen Tätigkeiten nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Ich behalte mir vor, Aufträge abzulehnen, die diesen Bestimmungen oder ethischen Grundsätzen nicht entsprechen.
Datenschutz
Die Daten unserer Kunden und sämtliche auftragsbezogenen Informationen werden ausschliesslich für die Dienste vom Hufbearbeiter verwendet und keinesfalls weitergegeben. Sie werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Der Kunde hat das Recht, seine Personendaten einzusehen und gegebenenfalls zu ändern.
Rechte und Pflichten des Pferdehalters
- Arbeitsplatz:
Der Besitzer muss einen geeigneten Arbeitsplatz (befestigt, witterungsgeschützt) zur Verfügung stellen und das Pferd am vereinbarten Termin zugänglich machen.
- Terminvereinbarung:
Als Auftraggeber gilt im Normalfall der Pferdebesitzer. Diesem werden auch die Kosten der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Ein Termin darf nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Pferdebesitzers durch eine ihn vertretende Person in Auftrag gegeben werden. Wir geht davon aus, dass in diesem Falle der Pferdebesitzer über eine ausstehende Behandlung/Bearbeitung usw. von den verantwortlichen Personen (z.B. Stallbesitzer oder Reitbeteiligung) informiert wird. Ausgenommen davon sind Notfallbehandlungen, welche eine sofortige Behandlung des Tieres erfordern. Falls der Pferdebesitzer nicht erreicht werden kann, behalten wir uns vor, das Pferd im Auftrag einer den Pferdebesitzer vertretenden Person nach bestem Wissen und Gewissen zu versorgen. Die Kosten gehen zu Lasten des Pferdebesitzers.
- Gesundheitsinformation:
Der Besitzer muss den Hufbearbeiter im Voraus über gesundheitliche oder charakterliche Mängel des Pferdes informieren.
- Regelmässigkeit:
Der Besitzer akzeptiert, dass die Hufgesundheit durch regelmässige Termine (ca. alle 5 Wochen) gefördert wird.
- Haftung:
Der Besitzer haftet für Schäden, die das Pferd sich selbst, dem Hufbearbeiter oder Dritten zufügt.
Haftung des Hufbearbeiters
- Der Hufbearbeiter haftet in der Regel nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden.
- Haftung für Schäden welche durch den Bearbeiter entstehen, sind tierärztlich schriftlich nachzuweisen. Ansonsten sind sie ausgeschlossen.
- Schäden, die durch höhere Gewalt, normales betriebliches Risiko oder das Pferd selbst verursacht werden, sind ausgeschlossen.
- Fühligkeiten welche durch eine Bearbeitung entstehen können (Stellungskorrektur, Eisenabnahme etc.) sind möglich und nicht in jedem Fall vermeidbar. Die Halter/Besitzer werden ausführlich von dem Bearbeiter aufgeklärt und in Kenntnis über Hufschutz und allfällige Massnahmen gesetzt. Kurzeitige nicht pathologische Lahmheiten werden von der Haftung ausgeschlossen, ebenso Rekonvaleszenzzeiten bedingt durch Krankheiten des Hufapparates.
Termin- und Zahlungsbedingungen
- Absagen:
Kurzfristige Absagen (unter 24 Stunden) können eine Ausfallgebühr von 50 % der vereinbarten Leistung nach sich ziehen.
- Zahlung:
Zahlung erfolgt bar vor Ort.
Rechnung auf Anfrage.
Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen. Preisauskünfte werden auf Anfrage selbstverständlich offengelegt. Der Kunde hat eine Holpflicht, wir haben das Recht die Preise vorzu anzupassen. Offerten bleiben unter gleichbleibenden Bedingungen gültig für 10 Arbeitstage nach der Offerierung.
- Abbruch:
Der Hufbearbeiter kann den Termin abbrechen, wenn eine Gefahr für die Sicherheit besteht, und die volle Leistung verrechnen.
- Mehrkosten:
Zusätzlicher Zeitaufwand oder schwierige Umstände (z.B. unerzogene Tiere, unsauberer Arbeitsplatz) können zu Zusatzkosten führen.
Besserungsrecht
Die Tätigkeiten des Hufbearbeiter geschehen aufgrund eines Werkvertrags. Somit besteht jeweils ein besserungsrecht. Wir empfehlen, sich bei Lahmheiten innert 7 Tagen nach der letzten Hufbearbeitung sich zuerst beim Dienstleister zu melden. Ansonsten übernimmt der Besitzer die gesamten Folgekosten Automatisch selbst.
Gerichtsstand / Justiz
Im Falle von Streitigkeiten ist der Gerichtsort Kreuzlingen Thurgau
AGB-Anpassungen und Holpflicht
Die AGBs können jederzeit von unserer Seite aus angepasst werden. Der Kunde hat akzeptiert durch die Vereinbarung des Termines die aktuelle Version der AGB, welche er unter; https://www.spizweg.ch einsehen kann.
Patrick Messmer
Bachstrasse 10
8594 Güttingen
Tel: 078 697 25 84
Web: www.spizweg.ch
E-Mail: info@spizweg.ch