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Kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen zu unseren Produkten, Dienstleistungen und Versandmethoden wünschen.

 

Patrick Messmer

Bachstrasse 10

8594 Güttingen, Schweiz

Telefon:     078 697 25 84

E-Mail:       info@spizweg.ch

 


Unser Standort auf der Karte:

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AGB-Rechte und Pflichten

 

Grundsatz

Als Auftragnehmer wahre ich die Interessen der Kunden und der ihr anvertrauten Tiere, nach bestem Wissen und Gewissen. Ich richte mich bei kundenbezogenen Tätigkeiten nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. 

Ich behalte mir vor, Aufträge abzulehnen, die diesen Bestimmungen oder ethischen Grundsätzen nicht entsprechen.

 

Datenschutz 

Die Daten unserer Kunden und sämtliche auftragsbezogenen Informationen werden ausschliesslich für die Dienste vom Hufbearbeiter verwendet und keinesfalls weitergegeben. Sie werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Der Kunde hat das Recht, seine Personendaten einzusehen und gegebenenfalls zu ändern. 

 

Rechte und Pflichten des Pferdehalters

  • Arbeitsplatz:

         Der Besitzer muss einen geeigneten Arbeitsplatz (befestigt, witterungsgeschützt) zur Verfügung stellen und das                   Pferd am vereinbarten Termin zugänglich machen. 

  • Terminvereinbarung:

        Als Auftraggeber gilt im Normalfall der Pferdebesitzer. Diesem werden auch die Kosten der Dienstleistung in                          Rechnung gestellt. Ein Termin darf nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Pferdebesitzers durch eine ihn         vertretende Person in Auftrag gegeben werden. Wir geht davon aus, dass in diesem Falle der Pferdebesitzer über              eine ausstehende Behandlung/Bearbeitung usw. von den verantwortlichen Personen (z.B. Stallbesitzer oder                          Reitbeteiligung) informiert wird. Ausgenommen davon sind Notfallbehandlungen, welche eine sofortige Behandlung des          Tieres erfordern. Falls der Pferdebesitzer nicht erreicht werden kann, behalten wir uns vor, das Pferd im Auftrag                  einer den Pferdebesitzer vertretenden Person nach bestem Wissen und Gewissen zu versorgen. Die Kosten gehen zu                Lasten des Pferdebesitzers.

  • Gesundheitsinformation: 

         Der Besitzer muss den Hufbearbeiter im Voraus über gesundheitliche oder charakterliche Mängel des Pferdes                    informieren. 

  • Regelmässigkeit: 

        Der Besitzer akzeptiert, dass die Hufgesundheit durch regelmässige Termine (ca. alle 5 Wochen) gefördert wird. 

  • Haftung: 

        Der Besitzer haftet für Schäden, die das Pferd sich selbst, dem Hufbearbeiter oder Dritten zufügt. 

 

Haftung des Hufbearbeiters

  • Der Hufbearbeiter haftet in der Regel nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden. 
  • Haftung für Schäden welche durch den Bearbeiter entstehen, sind tierärztlich schriftlich nachzuweisen. Ansonsten sind sie ausgeschlossen. 
  • Schäden, die durch höhere Gewalt, normales betriebliches Risiko oder das Pferd selbst verursacht werden, sind ausgeschlossen. 
  • Fühligkeiten welche durch eine Bearbeitung entstehen können (Stellungskorrektur, Eisenabnahme etc.) sind möglich und nicht in jedem Fall vermeidbar. Die Halter/Besitzer werden ausführlich von dem Bearbeiter aufgeklärt und in Kenntnis über Hufschutz und allfällige Massnahmen gesetzt. Kurzeitige nicht pathologische Lahmheiten werden von der Haftung ausgeschlossen, ebenso Rekonvaleszenzzeiten bedingt durch Krankheiten des Hufapparates.

 

Termin- und Zahlungsbedingungen

  • Absagen: 

        Kurzfristige Absagen (unter 24 Stunden) können eine Ausfallgebühr von 50 % der vereinbarten Leistung nach sich                  ziehen. 

  • Zahlung: 

        Zahlung erfolgt bar vor Ort. 

        Rechnung auf Anfrage.

        Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen. Preisauskünfte werden auf Anfrage selbstverständlich            offengelegt. Der Kunde hat eine Holpflicht, wir haben das Recht die Preise vorzu anzupassen. Offerten bleiben                      unter gleichbleibenden Bedingungen gültig für 10 Arbeitstage nach der Offerierung.

  • Abbruch: 

        Der Hufbearbeiter kann den Termin abbrechen, wenn eine Gefahr für die Sicherheit besteht, und die volle Leistung              verrechnen. 

  • Mehrkosten: 

        Zusätzlicher Zeitaufwand oder schwierige Umstände (z.B. unerzogene Tiere, unsauberer Arbeitsplatz) können zu                  Zusatzkosten führen. 

 

Besserungsrecht

Die Tätigkeiten des Hufbearbeiter geschehen aufgrund eines Werkvertrags. Somit besteht jeweils ein besserungsrecht. Wir empfehlen, sich bei Lahmheiten innert 7 Tagen nach der letzten Hufbearbeitung sich zuerst beim Dienstleister zu melden. Ansonsten übernimmt der Besitzer die gesamten Folgekosten Automatisch selbst.

 

Gerichtsstand / Justiz

Im Falle von Streitigkeiten ist der Gerichtsort Kreuzlingen Thurgau

 

AGB-Anpassungen und Holpflicht

Die AGBs können jederzeit von unserer Seite aus angepasst werden. Der Kunde hat akzeptiert durch die Vereinbarung des Termines die aktuelle Version der AGB, welche er unter; https://www.spizweg.ch einsehen kann.

 

Patrick Messmer 

Bachstrasse 10

8594 Güttingen

Tel: 078 697 25 84

 

Web: www.spizweg.ch

E-Mail: info@spizweg.ch

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